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   LG Dortmund, 16.11.2009 - 2 S 27/09   

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https://dejure.org/2009,16748
LG Dortmund, 16.11.2009 - 2 S 27/09 (https://dejure.org/2009,16748)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.11.2009 - 2 S 27/09 (https://dejure.org/2009,16748)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. November 2009 - 2 S 27/09 (https://dejure.org/2009,16748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner alten Fassung (VVG a.F.) bei Eintritt des Versicherungfalles bis zum 31.12.2008

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 16 ff.
    Bei Eintritt des Versicherungsfalls bis zum 31. 12. 2008 richten sich die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung für Altverträge nach §§ 16 ff. VVG a. F. Mit Anmerkung: Dr. Sven Marlow

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Leicht fahrlässiges Verschweigen von Vorerkrankungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 515
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Auszug aus LG Dortmund, 16.11.2009 - 2 S 27/09
    Im Ergebnis zu Recht -wenn auch nicht in der die Auge-und Ohr-Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH VersR 2008, 765=NJW-RR 2008, 977=r+s 2008, 284 m.w.N.) ausblendenden Begründunghat das Amtsgericht ausgeführt, dass die Beklagte mit Schreiben vom 22.7.2008 wirksam von der Versicherung der Kosten von Zahnersatz für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Tarif CEZK zurückgetreten ist, so dass ein Fortbestehen des Versicherungsvertrages nicht festgestellt werden kann und auch keine Leistungsansprüche aus der beendeten Krankenversicherung bestehen, da der Kausalitätsgegenbeweis nach § 21 VVG a.F. nicht geführt worden ist.
  • OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 110/08

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen;

    Auszug aus LG Dortmund, 16.11.2009 - 2 S 27/09
    aa) Zum Teil wird angenommen, dass bei Eintritt eines Versicherungsfalles bis zum 31.12.2008 das "alte" VVG insgesamt mit seinen materiellrechtlichen wie prozessualen Vorschriften Anwendung findet, weil eine Geltungsbeschränkung allein auf vertragsrechtliche Regelungen im Gesetz nicht vorgenommen worden sei (OLG Hamm VersR 2009, 1345, 1346).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 9 W 36/09

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen

    Auszug aus LG Dortmund, 16.11.2009 - 2 S 27/09
    bb) Aber auch wenn man der auf die amtliche Gesetzesbegründung abhebenden Gegenmeinung zuneigt, dass der Anwendungsbereich von Art. 1 Abs. 2 EGVVG auf materiellrechtliche Vorschriften beschränkt bleibt (OLG Köln VersR 2009, 1347), steht der Anwendung der §§ 16ff. VVG a.F. nichts im Wege.
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